Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2015 - L 8 R 533/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,8175
LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2015 - L 8 R 533/12 (https://dejure.org/2015,8175)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.03.2015 - L 8 R 533/12 (https://dejure.org/2015,8175)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. März 2015 - L 8 R 533/12 (https://dejure.org/2015,8175)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,8175) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 30 Abs 1 SGB 1, § 37 S 1 Halbs 1 SGB 1, § 37 SGB 6, § 43 SGB 6 vom 24.03.1999, § 44 SGB 6 vom 24.03.1999
    Altersrente für schwerbehinderte Menschen - Verlust der Schwerbehinderteneigenschaft durch Wohnsitznahme im vertragslosen Ausland - keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 236a SGB 6, § 2 Abs 2 SGB 9, Art 3 Abs 1 GG
    Altersrente für schwerbehinderte Menschen - Verlust der Schwerbehinderteneigenschaft durch Wohnsitznahme im vertragslosen Ausland - keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VI § 236a; SGB IX § 2 Abs. 2; GG Art. 3 Abs. 1
    Rentenversicherung - Altersrente für schwerbehinderte Menschen; Verlust der Schwerbehinderteneigenschaft durch Wohnsitznahme im vertragslosen Ausland; keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 05.07.2007 - B 9/9a SB 2/06 R

    Verwaltungszuständigkeit - Wechsel - Zuständigkeitswechsel - Auslandsversorgung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2015 - L 8 R 533/12
    Er verwies auf die Urteile des BSG vom 05. Juli 2007, Az. B 9/9a SB 2/06 R und B 9/9a SB 2/07 R. Das BSG stelle darauf ab, ob ein im Ausland wohnender Behinderter die Feststellung zur Ermöglichung konkreter inländischer Rechtsvorteile benötige.

    Der 9. Senat des BSG habe in der Entscheidung vom 05. Juli 2007, Az. B 9/9a SB 2/06 R ausgeführt, dass die Feststellung einer Schwerbehinderung nur dienende Funktion habe.

    Das BSG hat zwar in den Urteilen vom 05. Juli 2007, Az. B 9/9a SB 2/06 R (= SozR 4-3250 § 69 Nr. 5) und B 9/9a SB 2/07 R (= SozR 4-3250 § 69 Nr. 6), beide auch dokumentiert in juris, entschieden, dass bei behinderten Menschen mit Auslandswohnsitz auf Antrag ein Grad der Behinderung festzustellen ist, wenn davon in Deutschland Vergünstigungen abhängen, die keinen Inlandswohnsitz voraussetzen.

    Dabei hat es auch hervorgehoben, dass es sich bei einem Anspruch auf eine Rente für schwerbehinderte Menschen um eine solche Vergünstigung handelt (vgl. Urteil B 9/9a SB 2/06 R, juris Rdnr. 30 und Urteil B 9/9a SB 2/07 R, juris Rndr. 25).

  • BSG, 05.07.2007 - B 9/9a SB 2/07 R

    Verwaltungszuständigkeit - Wechsel - Zuständigkeitswechsel - Auslandsversorgung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2015 - L 8 R 533/12
    Er verwies auf die Urteile des BSG vom 05. Juli 2007, Az. B 9/9a SB 2/06 R und B 9/9a SB 2/07 R. Das BSG stelle darauf ab, ob ein im Ausland wohnender Behinderter die Feststellung zur Ermöglichung konkreter inländischer Rechtsvorteile benötige.

    Das BSG hat zwar in den Urteilen vom 05. Juli 2007, Az. B 9/9a SB 2/06 R (= SozR 4-3250 § 69 Nr. 5) und B 9/9a SB 2/07 R (= SozR 4-3250 § 69 Nr. 6), beide auch dokumentiert in juris, entschieden, dass bei behinderten Menschen mit Auslandswohnsitz auf Antrag ein Grad der Behinderung festzustellen ist, wenn davon in Deutschland Vergünstigungen abhängen, die keinen Inlandswohnsitz voraussetzen.

    Dabei hat es auch hervorgehoben, dass es sich bei einem Anspruch auf eine Rente für schwerbehinderte Menschen um eine solche Vergünstigung handelt (vgl. Urteil B 9/9a SB 2/06 R, juris Rdnr. 30 und Urteil B 9/9a SB 2/07 R, juris Rndr. 25).

  • BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07

    Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2015 - L 8 R 533/12
    Der Gleichheitssatz ist dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten oder Normbetroffenen im Vergleich zu einer anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen können (Bundesverfassungsgericht - BVerfG - , Beschluss vom 07. Februar 2012, Az. 1 BvL 14/07 , juris Rn. 40 = BVerfGE 130, 240).
  • BSG, 11.05.2011 - B 5 R 56/10 R

    Altersrente für schwerbehinderte Menschen - Schutzfrist des § 116 Abs 1 SGB 9 -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2015 - L 8 R 533/12
    Ebenso endet die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch - wiederum unabhängig von einer entsprechenden Feststellung - kraft Gesetzes mit dem Wegfall einer jeden sie begründenden Voraussetzung (Dau in LPK-SGB IX, § 116 Rdnr. 5 unter Hinweis auf die noch zur - inhaltsgleichen - Vorgängervorschrift des § 2 Abs. 2 SGB IX, § 1 Schwerbehindertengesetz [SchwbG], ergangene Rechtsprechung des BSG, Urteil vom 11. Mai 2011, Az. B 5 R 56/10 R, juris Rdnr. 23 = Behindertenrecht 2012, 23; so auch Kossens in Kossens/von der Heide/Maaß, Kommentar zum SGB IX, § 116 Rdnr. 2 und Schorn in Müller-Wenner/Schorn, Kommentar zum SGB IX, Teil 2, § 116 Rdnr. 6).
  • BVerfG, 30.12.1999 - 1 BvR 809/95

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer "Grenzgängerin" gegen Versagung von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2015 - L 8 R 533/12
    (...) Er ist aber nicht frei darin, ohne gewichtige sachliche Gründe den Anknüpfungspunkt zwischen Beitragserhebung und Leistungsberechtigung zu wechseln (vgl. Kammerbeschluss vom 30. Dezember 1999, Az. 1 BvR 809/95, juris Rdnr. 11 m.w.N. = SozR 3-1200 § 30 Nr. 20).
  • BSG, 04.07.1989 - 9 RVs 3/88

    Anwendung des § 48 SGB X bei ohne Übergangsvorschrift geändertem

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2015 - L 8 R 533/12
    In allen anderen Fällen, also auch bei Verzug ins (nichtprivilegierte) Ausland wie hier, sind die Regelungen auch ohne feststellenden Bescheid nicht mehr anwendbar (zu den Gründen, die bei einer Herabsetzung des GdB einen derartigen Bescheid erfordern s. BSG, Urteil vom 4. Juli 1989, Az. 9 RVs 3/88, SozR 1300 § 48 Nr. 57).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht